Es gibt einige Punkte, die zu beachten sind, wenn man eine Vereinbarung mit freien Mitarbeitern abschließen will. Dauer, Art und Umfang sind ganz wesentliche Punkte, die im Vorfeld geklärt sein müssen.

Jeder Arbeitgeber, der freie Mitarbeiter unter Vertrag nimmt, versucht sich nicht übermäßig auf Dauer dem Arbeitnehmer gegenüber zu verpflichten. Eine übermäßige Verpflichtung stellt beispielsweise ein Dauerarbeitsverhältnis ohne kontinuierliche und ausreichende Beschäftigung dar. In der heutigen Zeit hat es sich eingebürgert, dass kurzfristige Arbeitsspitzen mit temporären Arbeitnehmern gestemmt werden. Temporär bedeutet in diesem Fall, dass der Arbeitnehmer den arbeitswilligen Menschen nicht dauerhaft und kontinuierlich beschäftigen kann und will. Sogenannte Springer beispielsweise arbeiten nur bei wirklichem Bedarf und können kurzfristig kontaktiert werden, ob sie die Möglichkeit der kurzfristigen Tätigkeit nutzen wollen und können. Die arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, wie auch des Arbeitnehmers ist dabei auf ein Minimum begrenzt. In aller Regel sind solche Verträge zeitlich befristet und weniger hoch dotiert, als die Verträge der Festangestellten. Auch in puncto Urlaubs- und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind die rechtlichen Bedingungen um einiges ungünstiger für den Arbeitnehmer, als für den Arbeitgeber.

In wirtschaftlich instabilen Zeiten ist ein Arbeitsvertrag für Aushilfen relativ häufig, da sich Arbeitgeber zunehmend vor einer Rezession oder gar einer Insolvenz fürchten. Lange Bindungen an Arbeitnehmer sind gut im Vorfeld abzuwägen. Für den kurzfristigen Arbeitnehmer ergeben sich aber dennoch Chancen aus dem loseren Arbeitsverhältnis, denn nicht selten werden Aushilfsverträge bei einer konjunkturell stabileren Lage in Festverträge umgewandelt, vorausgesetzt der Arbeitnehmer ist mit der Leistung des kurzfristigen Arbeitnehmers zufrieden. Zudem hilft auch selbst eine kleine Tätigkeit, wieder zurück in das Arbeitsleben zu finden und damit auch wieder am sozialen Leben teilzuhaben. Für beide Seiten gilt: Selbst eine kurzfristige Aushilfstätigkeit ist besser als nichts.