Mit dem Kauf von Gegenständen, die in das Unternehmensvermögen übergehen, kann jährlich eine Abschreibung vorgenommen werden. Beginn der Abschreibung ist abhängig von dem ersten Betriebszeitpunkt.
Die Abschreibung ist eine Begrifflichkeit aus dem Rechnungswesen. Sie beschreibt die Minderung des Wertes von Gegenständen aus dem betrieblichen Vermögen. Die Gründe für eine Wertminderung sind vielfältig. Dazu gehört beispielsweise der Verfall des Preises, ein Unfallschaden oder auch der Verschleiß.
Abschreibungen werden ab dem Moment getätigt, wo der Gegenstand dem Betrieb bereitsteht. In den meisten Fällen ist das der Zeitpunkt der Lieferung. Handelt es sich bei dem abzuschreibenden Vermögenswert um ein Gebäude, so beginnt die Abschreibung an dem Datum, an dem eine nachweisliche Übergabe stattgefunden hat. Nachweislich bedeutet, dass eine schriftliche Vereinbarung vorliegen sollte.
Errechnet wird die Höhe immer pro Monat. Wurde der Gegenstand beispielsweise im April erworben, so wird er im laufenden Geschäftsjahr für insgesamt neun Monate abgeschrieben. Der Betrag wird mit einer Formel errechnet. Hat ein Betrieb beispielsweise eine Maschine zum Preis von 10.000 Euro im April gekauft, so ergibt sich die Abschreibungssumme wie folgt. 1/12 wird mit den abzuschreibenden Monaten multipliziert. Das ergibt 0,75. Anschließend erfolgt eine Multiplizierung des Kaufbetrages mit dem Ergebnis 0,75. Die abzuschreibende Summe im ersten Jahr beträgt damit 2.500 Euro.
Die Abschreibung endet, wenn der Gegenstand aus dem Betrieb durch Verkauf oder Entsorgung ausscheidet oder der Buchungswert bei 0,00 Euro angekommen ist. Verbleibt der Gegenstand im Unternehmen, wird in der Regel ein Erinnerungswert von 1,00 Euro in der Buchhaltung vermerkt.







